Die Verweigerung des Zugangs zur Mietwohnung für den Lebensgefährten der Mieterin durch den Vermieter bewirkt eine Mietminderung von bis zu 100 %.
LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 - 1 S 443/99, NJW-RR 2001, S. 8.
bis 100 %