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Mobilfunksendeanlage Aus Furcht vor Gesundheitsschäden aufgrund elektromagnetischer Felder und Wellen kann die Errichtung von mehreren Mobilfunksende- und Empfangsanlagen (hier: 6 Antennen auf vier Trägern) zu einer Mietminderung führen, auch wenn die schädlichen Einwirkungen nicht nachgewiesen wurden. AG München, Urteil vom 27.03.1998 - 432 C 7381/95, MDR 1998, S. 645. |
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