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Holzschutzmittel (Lindan und PCP) Holz in der Wohnung wurde mit Lindan und PCP behandelt. Konkrete Gesundheitsschäden können vom Mieter nicht vorgetragen werden. AG Rheinbach, VuR 1990, S. 212 (Minderung rückwirkend). |
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Holzschutzmittel (Lindan und PCP) Die Minderung infolge von Schadstoffbelastung setzt voraus, dass diese Fehlerhaftigkeit für den Vermieter vorhersehbar war. LG Lübeck, Urteil vom 06.11.1997 - 14 S 135/97, NJW-RR 1998, S. 441 (Mietvertragskündigung wegen Schadstoffbelastung mit PCP/Lindan). |
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Holzschutzmittel (bloße Gefährdung) Auch bei bloßer Gefährdung ist ein Mangel gegeben. Eine konkrete Erkrankung der Mieter ist nicht erforderlich. AG Bielefeld, VuR 1991, S. 123. |
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Holzschutzmittel (gesundheitsschädlich) LG Darmstadt, Urteil vom 18.01.1997 - 7 S 159/96, DB 1997, S. 1557 (Für die Frage, von welchen Grenzwerten auszugehen ist, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen). |
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Holzschutzmittel (bloße Gefährdung) Keine Gesundheitsschädigung nachgewiesen. Eine Minderung nur aufgrund einer Gefährdung ist nicht berechtigt. LG Hannover, VuR 1990, S. 40. |
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Holzschutzmittel (konkrete Gefährdung erforderlich) Es muss eine konkrete Gefährdung des Mieters vorliegen, die der Mieter beweisen muss. AG Münsingen, WM 1996, S. 336. |
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