Flugblatt: Eheähnlich oder nicht? – Noch bestimmen Sie das selbst!
von
Carsten Senger
— Zuletzt verändert: 01.03.2006 16:59
Arbeitslosengeld-II(Alg II)-Bezieher/-innen sollen so wenig wie möglich
kosten. Sie sind mitsamt ihren Kindern aus Sicht des Kapitals
überflüssig, denn ihre Arbeitskraft ist für Kapitalverwertung und
Profiterzielung längst verzichtbar. Außerdem dient die schlechte
Lebenslage von Erwerbslosen als Druckmittel, um Löhne der noch
Erwerbstätigen in den Keller zu drücken und ihre Arbeitsbedingungen
weiter zu verschlechtern.
Auch, wenn sich nicht jede/-r Politiker/-in, Behördenchef/-in oder -mitarbeiter/-in bewusst ist, wessen Interessen er/sie auf wessen Kosten vertritt, so sorgen sie doch mit Verweis auf angebliche Sachzwänge oder „ökonomische Gesetzmäßigkeiten“ oder eben einfach unter Berufung auf die Gesetzeslage für die Erfüllung der Ziele von Hartz IV: Erwerbslose sollen möglichst wenig kosten. Dazu gehört auch, den Zugang zu Sozialleistungen zu erschweren. Frauen und Männer, die sich - aus welchen Gründen auch immer - eine Wohnung teilen, müssen häufig dagegen kämpfen, als eheähnliche und das heißt als Bedarfsgemeinschaft zu gelten, wenn sie Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Diverse Sozialgerichte stellen - gestützt auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 - ein ums andre Mal fest, dass sich eine eheähnliche Gemeinschaft nicht durch eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft konstituiert, auch nicht durch eine Liebes- und/oder sexuelle Beziehung, sondern durch die erklärte und nicht widerrufene Bereitschaft beider Partner, das eigene Einkommen und Vermögen - bei Bedarf - vorrangig vor eigenen Bedürfnissen und/oder Verpflichtungen gegenüber Dritten für den gemeinsamen Lebensunterhalt einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 1992 in sein Urteil, das es 2004 bekräftigt hat:
Konkretisierend schrieb unter anderen das Sozialgericht Düsseldorf hierzu bereits im April 2005, dass sich die Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, nur sachgerecht beantworten lässt,
Dennoch versuchen die Behörden immer wieder, sich über diese Rechtsprechung hinwegzusetzen, verlangen Einkommens- und Vermögensnachweise von Mitbewohnern oder Partnern, bescheiden Anträge ablehnend, wenn solche Nachweise nicht vorgelegt werden oder schicken den Alg-II-Betroffenen Sozialdetektive in die Wohnung, damit diese nach Indizien für „Eheähnlichkeit“ - zum Beispiel dem nackten Mann auf dem Balkon - fahnden. Dabei stellen die Sozialgerichte auch ein ums andere Mal fest, dass Hausbesuche erstens der Zustimmung der Betroffenen bedürfen, zweitens völlig ungeeignet sind, eine eheähnliche Gemeinschaft festzustellen. Falls auch die für Sie zuständige Behörde versucht, Sie zwangsweise zu „vereheähnlichen“, können Sie sich dagegen wehren.
Stellen Sie sich darüber hinaus aber auch darauf ein, dass die Bundesregierung schon wieder ihren nächsten „Coup“ plant. Denn als der verflossene Bundeswirtschaftsminister Clement im Sommer 2005 sein Pamphlet „Vorrang für die Anständigen“ schreiben ließ, witterte er insbesondere die sogenannten eheähnlichen Gemeinschaften als Beute, deren Fang ihm helfen würde, die Kosten für Hartz IV zu senken. CDU und SPD übernahmen die zündende Idee in ihre Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 (ob die entscheidenden Sätze um 11.11 Uhr hineingeschrieben wurden, ist nicht verbürgt). Dort heißt es jetzt forsch: „Wir werden die Definition eheähnlicher Partnerschaften und die Beweislastumkehr prüfen.“ Nach der Lehre der dreigliedrigen Staatsgewalt ist es ja so, dass die Gerichte – und in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht – bei Bedarf das Handeln von Regierung und Verwaltung zu prüfen haben. Das soll jetzt also anders werden: Die Regierung wird die Definition eheähnlicher Partnerschaften des Bundesverfassungsgerichts prüfen. Was bei der Prüfung rauskommt, wie eine zu erwartende Neudefinition durch die Bundesregierung lauten wird, wie diese dann rechtlich verankert werden soll und wie die „Umkehr der Beweislast“ bewerkstelligt werden soll, darauf dürfen wir gespannt sein. Etwas Gutes wird aber sicher nicht dabei herauskommen. Wir müssen also vor allem auch auf der Hut sein! Deshalb wiederholen wir auch an dieser Stelle unseren dringender Appell: Schließen Sie sich mit anderen Alg-II-Betroffenen an ihrem Wohnort zusammen, machen Sie Hartz-IV-Verhältnisse gemeinsam öffentlich, kommen Sie aus der Deckung und vertreten Sie Ihr Recht auf finanzielle Selbständigkeit auch gegenüber der Kommunalpolitik. Kommunalpolitiker/-innen, örtlichen Arbeitsagenturen oder Landratsämter in so genannten Optionskommunen haben einen großen Spielraum bei der Umsetzung von Hartz IV. Wie die Ermessenspielräume der Behörden ausgefüllt werden, wird auf der kommunalpolitischen Ebene ausgehandelt.
Kampagne „Vorsicht!Arbeitslosengeld
II“
der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI)
und der
Erwerbslosenzeitung "quer"
Flugblatt „Eheähnliche Gemeinschaften“ (Stand 1.3.2006). Weitere Informationen und neuere Versionen unter: http://www.alg-2.info. Das freie Kopieren und Verteilen dieser Flugblätter ist ausdrücklich erwünscht! © und V.i.S.d.P Frank Jäger (BAG-SHI), Moselstr. 25, 60329 Frankfurt.
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