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Elektrosmog Aus Furcht vor Gesundheitsschäden aufgrund elektromagnetischer Felder und Wellen kann die Errichtung von mehreren Mobilfunksende- und Empfangsanlagen (hier: 6 Antennen auf vier Trägern) zu einer Mietminderung führen, auch wenn die schädlichen Einwirkungen nicht nachgewiesen wurden. AG München, Urteil vom 27.03.1998 - 432 C 7381/95, MDR 1998, S. 645. |
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Elektrosmog Da keine anerkannten Grenzwerte und keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über etwaige schädliche Einflüsse elektrischer und elektromagnetischer Wechselfelder vorliegen, ist der Mieter, der in seinem Wohnbereich einem Elektrosmog ausgesetzt ist, nicht zur Mietminderung berechtigt. AG Köln, Urteil vom 22.09.1993 - 213 C 77/93, ZMR 1994, S. 369. |
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