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Außenanlage (noch nicht fertiggestellt) Einzug in einen Neubau, der noch nicht fertiggestellt ist. LG Mannheim, Urteil vom 15.11.1973 - 12 S 34/73 (Treppenhaus und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt; am Balkon hatten sich Randplatten gelöst). |
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Außenanlage (unvollständig) Unvollständige oder fehlerhafte Außenanlagen eines Hauses können einen Mangel der Mietsache darstellen. LG München I, Urteil vom 23.10.1985 - 31 S 4890/85. |
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